Baurechtlich werden mit SECALFLOR®
begrünte Dächer
als „nicht versiegelte Flächen“
eingestuft. Dadurch eignen
sich diese Dachflächen als „Naturausgleichsmaßnahmen“
bzw. ist eine höhere bauliche Nutzung möglich.
In einzelnen Bebauungsplänen werden beim Bau von mit
Gründächern ausgebildeten Tiefgaragen um ca. 10 % erhöhte
Nutzungsziffern ( GFZ) zugelassen.